Der Auftragsverarbeiter betreibt die SaaS-Software „WrapPlaner“ und verarbeitet dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen. Der Vertrag gilt für die Dauer der Nutzungsvereinbarung (AGB) und endet mit deren Beendigung.
Speicherung, Anzeige, Organisation und Sicherung von Daten zur Termin- und Auftragsplanung des Verantwortlichen: Aufträge, Termine, Fahrzeug-/Objektdaten, Folien-Lager, Foto-Protokolle und Unterschriften. Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken des Auftragsverarbeiters findet nicht statt.
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen (die Nutzung der Software gilt als Weisung). Hält er eine Weisung für rechtswidrig, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich.
Alle mit der Verarbeitung befassten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).
Genehmigte Unterauftragsverarbeiter:
Der Verantwortliche genehmigt diesen Unterauftragsverarbeiter mit Abschluss dieses Vertrags. Über geplante Änderungen (Hinzuziehung oder Ersetzung) informiert der Auftragsverarbeiter vorab per E-Mail; der Verantwortliche kann aus wichtigem Grund widersprechen.
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Beantwortung von Betroffenenanfragen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit) sowie bei den Pflichten aus Art. 32–36 DSGVO. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten werden dem Verantwortlichen unverzüglich, spätestens binnen 48 Stunden nach Kenntnis, gemeldet.
Nach Beendigung des Vertrags werden alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Verantwortlichen zurückgegeben (Export in einem gängigen Format) und anschließend gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Eine vom Verantwortlichen konfigurierte Aufbewahrungsdauer (z. B. 2 Jahre für Gewährleistungs-/Garantienachweise mittels Foto-Protokollen) gilt als Weisung im Sinne dieses Vertrags.
Der Auftragsverarbeiter stellt auf Anfrage alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags zur Verfügung und ermöglicht angemessene Überprüfungen. Kontrollen vor Ort werden mit angemessener Frist angekündigt und auf das erforderliche Maß beschränkt.
Es gilt österreichisches Recht. Im Übrigen gelten die AGB. Die elektronische Zustimmung bei der Registrierung (Checkbox samt Zeitstempel und Versionsnummer) gilt als Abschluss dieses Vertrags in dokumentierter Form gemäß Art. 28 Abs. 9 DSGVO.